Wintergeld

Wintergeld
1. Begriff: Leistungen der  Bundesagentur für Arbeit (BA) an Arbeitnehmer des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, die auf witterungsbedingten Arbeitsplätzen beschäftigt sind.
- 2. Formen: (1) Mehraufwands-Wintergeld (§ 212 SGB III) zur Abgeltung witterungsbedingter Mehraufwendungen für geleistete Arbeitsstunden in der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar; (2) Zuschuss-Wintergeld (§ 213 SGB III) für ausgefallenen Arbeitsstunden, für die (wegen der über die  Winterausfallgeld-Vorausleistung hinausgehenden Arbeitszeitguthaben) im Rahmen der  Winterbauförderung kein  Winterausfallgeld der Bundesagentur für Arbeit geleistet werden muss.
- 3. Ziel: Das W. dient wie das Winterausfallgeld der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft.
- 4. Höhe: Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,03 Euro je geleisteter Arbeitsstunde. Das Zuschuss-Wintergeld beträgt ebenfalls 1,03 Euro je Ausfallstunde (ab der 31. Ausfallstunde).
- Vgl. auch  Baugewerbe.

Lexikon der Economics. 2013.

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